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Abkürzungen und ihre Bedeutungen:

V = vorzüglich
"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, der "Klasse" und eine hervorragende Kondition hat. Seine überlegenen Qualitäten gegenüber Mitkonkurenten seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen charakteristischen Eigenschaften und Merkmale seiner Rasse besitzen.

SG = Sehr Gut
"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

G = Gut
"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.

Ggd = Genügend
"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne besondere Eigenschaften oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

Disq = Disqualifiziert
"Disqualifiziert" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat.

 "Ohne Bewertung"
darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Biss, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Richter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen feststellen lassen, die eine Täuschung wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B.: Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "Ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.  

Jüngstenklasse:

In der Jüngstenklasse werden vv = "vielversprechend" ; v = "versprechend" oder wv = "wenig versprechend"  vergeben.                                                                                           

Platzierungen
Die ersten 4 Hunde werden in der Reihenfolge ihrer Bewertungen platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr Gut" bewertet wurden. Dabei kann nie ein "SG" vor einem "V" stehen. Die Platzierungen werden fortlaufend vergeben, z.B. V1 , V2, SG3, SG4. Ein Hund mit der Bewertung "Gut" oder schlechter darf nicht platziert werden.

"Anw. Dt. Ch. VDH" (Anwartschaft Deutscher Champion VDH)  bzw. "Res. Anw. Dt. Ch. VDH" (Reserve Anwartschaft Deutscher Champion VDH) 

Der Titel "Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.

Hat ein Hund eine Reserve-Anwartschaft, kann diese in eine "echte" Anwartschaft umgewandelt werden, wenn der Hund, der die Anwartschaft verliehen bekam, an dem Tag der Verleihung schon den Championtitel zuerkannt bekommen hatte.

CAC (CAC-Res)
Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (Klub)" bzw. (Reserveanwartschaft)

Der Titel wird vom betreuenden Rassezuchtverein vergeben. Anwartschaften auf den Clubchampion können bei einer Sonderschau / Clubschau oder als sogenanntes "neutrales CAC" auf allen nationalen und internationalen Rassehundeausstellungen erworben werden.

Der Titel "Deutscher Champion (Klub)" kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens 12 Monate und ein Tag liegen müssen. Die Anwartschaften können nur auf einer termingeschützten Rassehunde-Ausstellung vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss,

CACIB (CACIB-Res)
Certificat d’ Aptitude au Championat International de Beauté = Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion"

Voraussetzung für die Verleihung des Titels Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Richtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.